Die Pilotenversicherung der AXA

Wenn Sie ein gechartertes Flugzeug fliegen, sind Sie für Schäden am Luftfahrzeug über eine Versicherung des Flugzeughalters abgesichert. Jedoch tragen Sie häufig ein finanzielles Risiko durch die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. Und das kann schnell teuer werden.

Zudem kann es auch beim Piloten, der Pilotin, im Schadenfall zu Verletzungen kommen. Dieses Risiko ist in der privaten Unfallversicherung in der Regel nicht abgesichert.

Mit der Pilotenversicherung der AXA wird im Schadenfall bei einem ersatzpflichtigen Kaskoschaden die Selbstbeteiligung maximal bis zur vereinbarten Höhe übernommen.

Voraussetzung ist, dass der Schaden im Zeitraum vom Besteigen bis zum Verlassen des Flugzeugs eintritt

Sie können die Pilotenversicherung von der AXA für die Nutzung gecharterter ein- und zweimotoriger Motorflugzeuge, Motorsegler, Segelflugzeuge und aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge abschließen, gültig für den Bereich Europa.
Für eigene Flugzeuge ist diese Absicherung nicht möglich.

Es besteht die Möglichkeit, zwischen fünf verschiedenen Höhen der Selbstbeteiligung von 500,00 € bis 5.000,00 €, verbunden mit einer Luftfahrtunfallversicherung, zu wählen.

Die Luftfahrtunfallversicherung leistet bis zu den vereinbarten Versicherungssummen bei eingetretenen dauerhaften Körperschäden und im Todesfall , die den versicherten Personen ursächlichen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges zustoßen.

Darüber hinaus beinhaltet die AXA Pilotenversicherung den Baustein Piloten-Rechtsschutzversicherung. Dieser bietet den Piloten/innen europaweiten Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz im Luftfahrtbereich.

Ebenso enthalten ist eine kostenfreie telefonische juristische Erstberatung in allen allgemeinen Luftfahrt-Rechtsfragen.

 

Sie haben Fragen zur Pilotenversicherung der AXA? Rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie gern. Tel: 0800 - 723 61 86 (gebührenfrei)

 

© SüGa-Gruppe Versicherungsmakler AG